Heute (28.1.) hat der Senat mit Eilbek das 13. Gebiet vorgestellt, in dem ab morgen eine Soziale Erhaltungsverordnung gilt. Um die auf ihr Quartier angewiesene Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen, kann dieses Instrument des Baugesetzbuches Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude verhindern. So wirkt die Soziale Erhaltungsverordnungen den Verdrängungseffekten in diesen Stadtteilen entgegen und dämmt weitere Verluste von noch verbliebenem, günstigem Wohnraum ein. Die Soziale Erhaltungsverordnung in Kombination mit der Umwandlungsverordnung ist die einzige vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Möglichkeit. Weiterlesen
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