Seit 2013 erreichten uns zahlreiche Nachfragen zur Vermietung von Wohnungen und zu Auseinandersetzungen mit Herrn B. beziehungsweise einer seiner Firmen. Gleiches war von den Mieterverbänden zu vernehmen. Offenbar betreibt Herr B. weiterhin mit den von ihm beeinflussten Unternehmen systematisch die Unterwanderung der Mieterschutzgesetze. Nach wie vor 2013 wird Wohnraum als Wohnbüro mit Gewerbe beziehungsweise Teilgewerbemietverträgen und prozentualen Staffelmieten vermietet. Bei der Enge des Wohnungsmarktes lassen viele Mieterinnen und Mieter auf solche Verträge ein und haben hinterher oft das finanzielle Nachsehen, da weder Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung noch Kündigungsschutz wie bei Wohnmietverträgen greifen. Bei Auszug werden mehreren Berichten zufolge nicht selten extrem hohe und bei Wohnungsmietverträgen nicht gerechtfertigte Zahlungen für angebliche Instandhaltungen verlangt.
Meine kleine schriftliche vom Dezember 2018 zeigt unter anderem wo in Hamburg Wohnungen besagter Unternehmen liegen.
Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 21/15471:
system_b_alster_terrain_und_co_treiben_ihr_unwesen_weiter