In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft wird heute über das erstmals angewandte Vorkaufrecht der Stadt debattiert. Die Lage auf dem angespannten Wohnungsmarkt führt immer wieder dazu, dass Spekulanten die Mieterinnen und Mieter aus ihrer angestammten Wohnumgebung vertreiben. Rot-Grün hat aus diesem Grund das Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung massiv ausgebaut. Mittlerweile sind elf Gebiete unter dem Schutz der Verordnung, zwei in Vorbereitung und ein Gebiet in Planung. Fünf weitere Gebiete werden mithilfe des Sozialmonitorings engmaschig beobachtet.
Erstmals greift nun Hamburg zum schärfsten Schwert – das Vorkaufsrecht bei Hausverkäufen an Spekulanten. Damit kann die Stadt ein Wohnhaus erwerben, bevor es an mutmaßliche Miethaie verkauft wird.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Lage auf dem Wohnungsmarkt muss auf zwei Ebenen angegangen werden: Einerseits Wohnungsneubau und andererseits Schutz des Wohnungsbestandes. Wir können nicht stillschweigend zusehen, wie Unternehmen günstige Mietwohnungen aufkaufen und dabei vor allem eine Maximalrendite im Sinn haben. Wer mit Modernisierungsmaßnahmen ohne Baugenehmigung Menschen aus ihrer Wohnung vertreibt, ist kein sozial verlässlicher Partner, weder für die Stadt noch für die Mieterinnen und Mieter. Aus diesem Grund greifen wir zu unserem schärfsten Schwert und wenden das Vorkaufsrecht bei spekulativ orientierten Hausverkäufen an. Nach dem Ankauf durch die Stadt wird das Haus an zuverlässige und soziale Partner verkauft. Das sichert die Heimat der Bewohnerinnen und Bewohner, hält die Mieten stabil und verhindert, dass Stadtgebiete gentrifiziert werden. Wir schützen die Bewohner zunächst in St. Pauli, weitere sechs Fälle in Ottensen, Schanze und St. Pauli sind in Vorbereitung. Für zukünftige Ankäufe der Stadt haben wir einen Feuerwehrtopf eingerichtet, um die Maßnahmen finanziell zu hinterlegen. Wir zeigen den Spekulanten die rote Karte – mit dem Signal „Wir wollen euch hier nicht!“
Hintergrund:
In Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung können Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Gebäudeabrisse, spekulative Wohnhausverkäufe und Luxusmodernisierungen versagt werden. Luxusmodernisierungen zeichnen sich zum Beispiel durch übergroße Balkone, übergroße und teuer ausgestattete Badezimmer und Küchen, besondere Bodenbeläge und technische Ausstattung sowie auch Wohnungszusammenlegungen aus. Alle Vorhaben sind genehmigungspflichtig. Immobilienunternehmen, die Modernisierungen ohne Baugenehmigungen vorantreiben, sind aus diesem Grund nicht vertrauenswürdig, da oftmals die Entmietung folgt.
In der Regel werden sog. Abwendungsvereinbarungen mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages abgeschlossen, in denen die sozialen Ziele im Sinne der Verordnung vereinbart werden. Weigern sich die zukünftigen Eigentümer, wie in dem Fall in der Hein-Hoyer-Str., die Vereinbarung zu unterschreiben, greift das Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg. Das zuständige Amt in dem jeweiligen Bezirk verhandelt die Abwendungsvereinbarung. Kommt diese nicht zustande, verfasst das Amt eine Vorlage für die Kommission für Bodenordnung (KfB), der Kontrollinstanz bei Grundstücksgeschäften in Hamburg. Nach Zustimmung der KfB, läuft die Zustimmungsfrist des kaufwilligen Investors zur Abwendungsvereinbarung, nach Ablauf wird das Wohngebäude von der Stadt Hamburg gekauft. Danach wird es an einen zuverlässigen Partner der Wohnungswirtschaft weiterverkauft, der die Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung einhält.
Folgende Gebiete stehen unter dem Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnung: Altona-Altstadt, Bahrenfeld-Süd, Eimsbüttel Süd, Ottensen-West, Osterkirchenviertel, S.Pauli, Schanze, Nördliche Neustadt, Südliche Neustadt, St. Georg, Eimsbüttel/ Hoheluft-West/ Stellingen-Süd. In Vorbereitung sind Eilbek und Altona-Nord. In Planung ist die Jarrestadt. Beobachtet werden Wilhelmsburg, Hohenfelde, Borgfelde, Hamm, Horn mithilfe des Sozialmonitorings.